Bericht vom 2. Verhandlungstag im Verfahren gegen den Selbstanzeiger Kevin Käther

 

Am 18.11.2008 wurde die Verhandlung bezüglich meiner Selbstanzeige fortgesetzt. Um eins vorweg zu sagen es war der bisher schönste Prozeßtag in meinem Leben. Er begann um kurz nach 13:00 Uhr mit der Fortführung der Stellung meiner Beweisanträge. Ich wies auf die von mir eingangs am ersten Verhandlungstag gemachten Tatsachfeststellungen bezüglich der Wissenschaftlichkeit von Germar Rudolf Analysen und den daraus resultieren Ergebnisse in bezug auf die Gaskammern von Auschwitz hin. In diesem
Zusammenhang überreichte ich dem Gericht Rudolf-Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz. Ich machte dem Gericht deutlich, daß das von Rudolf gemachte Gutachten als unwiderlegt gilt und es als solches geeignet ist, die Lüge von der millionenfachen Vergasung von Juden und anderen Rassen zu widerlegen.

Um die Wissenschaftlichkeit des Rudolf-Gutachtens zu untermauern, verlas ich das Gegengutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen Prof. Dr. Henri Ramuz, welches dieser am 18.05.1997 an das 3. Bezirksgericht in Châtel-St. Denis sandte. Somit war von mir die Wissenschaftlichkeit von Germar Rudolf belegt worden.

Die Staatsanwaltschaft Berlin erachtete es als strafbewährt, das Germar Rudolf in seinem Buch Vorlesungen über den Holocaust folgende Quintessenz aus dem Buch Die Holocaust-Industrie von N. G. Finkelstein zog: Juden lügen und übertreiben bezüglich des Holocaust um finanzieller und politischer Vorteile Willen." Um zu belegen daß Germar Rudolf mit seiner Quintessenz richtig liegt und ich diese Ansicht teile, überreichte ich dem Gericht weiterhin das von Finkelstein herausgegebene Buch und beantragte
dieses im Selbstleseverfahren zur Kenntnis zu nehmen.

Als nächsten Punkt widmete ich mich Ursprung der Offenkundigkeit des Holocaust . Ich machte dem Gericht klar, daß die heute zugrunde gelegte Offenkundigkeit des Holocaust unter keinen Umständen auch nur erwähnt werden dürften. Die Offenkundigkeit des Holocaust beruht auf Tatsachenfeststellungen während des IMT und des Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Ich machte deutlich, daß die während des IMT gemachten Feststellungen unter keinen Umständen Anwendung finden könnten, da diese
Feststellung durch Erpressungen, Dokumentenfälschungen, Dokumentenunterschlagungen, Folterungen, Falschaussagen und Meineiden begründet sind und nicht dem seitdem anhaltenden Offenkundigkeitsanspruch unterliegen können. Um meine Tatsachen belegen zu können, überreichte ich dem Gericht die Schrift Nicht schuldig in Nürnberg von Carlos W. Porter, da mir diese als sehr informativ erschien. Diese Schrift sollte ebenfalls im Selbstleseverfahren zur Kenntnis genommen werden. Mit diesem Antrag wurde
von mir weiterhin ein Sachverständiger für Zeitgeschichte beantragt, der dem Gericht darlegt nach der Studie von Porter folgendes darlegt:

1. daß die Schrift Nicht schuldig in Nürnberg von Carlos W. Porter, als ein geschichtswissenschaftliches Werk von hoher Qualität zu bewerten ist, das in seiner Gedankenführung sowie bezüglich der Art und Weise der Zurückführung der getroffenen Feststellungen auf zuverlässige Quellen den handwerklichen Standards der Zeitgeschichtsforschung voll entspricht.

2. daß das IMT kein unabhängiges Gericht, sondern Siegerjustiz (Scheinjustiz) im Gewande des Rechts war, welche entgegen dem Völkerrecht agierte und somit verbrecherisch handelte,

3. daß die Angeklagten und deren Verteidiger an der entlastenden Beweisführung gehindert wurden und die Verteidigung durch schikanöse Bestimmungen behindert wurde,

4. daß die Angeklagten gefoltert wurden (Aussage von Julius Streicher) und Ihnen anschließend vorgefertigte Aussagen zur Unterschrift vorgelegt wurden,

5. daß die Anklagevertretung Dokumente hat fälschen lassen und Tonnen von Beweisdokumenten hat verschwinden lassen,

6. daß die Anklagevertretung die Zeugen unter Ausschluß der Verteidigung zuvor in einer Kommission gehört hat, bevor sie eine Aussage vor dem Tribunal machen durften,

7. daß die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich des Kochens und Bratens von Juden nicht ernst genommen werden kann,

8. daß die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich der Herstellung von Seife aus Menschenfett von Juden nicht ernst genommen werden kann,

9. daß die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich der Tötung von Juden durch Dampf nicht ernst genommen werden kann,

10. daß die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich der Herstellung von Lampenschirmen aus Menschenhaut nicht ernst genommen werden kann,

11. daß die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich der Herstellung von Strümpfen aus Menschenhaar nicht ernst genommen werden kann,

12. daß die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich der Tötung von Juden durch Elektrizität nicht ernst genommen werden kann,

13. daß die die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich der Tötung von Juden durch Vakuum nicht ernst genommen werden kann,

14. daß die im Nürnberger Prozeß gemachten Aussagen bezüglich der Vernichtung von Leichenbergen durch das Zünden Atombomben nicht ernst genommen werden kann,

15. daß die durch das IMT erzeugten offenkundigen Tatsachenbehauptungen unter keinen Umständen Anwendung in rechtsstaatlichen Verfahren finden können,

Als nächstes reichte ich einen Sammelbeweisantrag über 105 Seiten ein, welcher alle wichtigen Tatsachen zum Holocaust aufzeigt und zu jeder Tatsache einen Sachverständigen zur Ladung beantragt. Der Antrag umfaßt 89 Tatsachenfeststellungen, welche die gelogene Offenkundigkeit nach einer Klärung in den Mülleimer der Geschichte wandern läßt. Das einzige offenkundige ist, daß seitens der Staatsanwaltschaften und Gerichte die Wahrheit unterdrückt wird und wahrheitslieben Menschen in die Gefängnisse
geworfen werden. Würde diesen Herren eine Nase wie Pinocchio wachsen, so bräuchten diese ein Schlafzimmer mit einer Deckenhöhe von mehreren Metern.

Der letzte Beweisantrag, welchen ich an diesem Tag einreichte, war ein sehr aufweckender und amüsanter Antrag. Hierzu bedarf es einer kurzen Erklärung. Ich stieß beim lesen auf die Zahl der Wiedergutmachungsverfahren von angeblichen Opfern des Holocaust. Die Zahl der Wiedergutmachungsanträge betrug laut Bundesfinanzministerium 5.360.710[1]. Wenn man von 6 Millionen Toten ausgeht, wie können dann 5.360.710 einen Wiedergutmachungsantrag stellen? Diese Tatsache bewegte mich zum
nachfolgenden Antrag, der folgenden Wortlaut hat:

Im Scheinprozeß gegen mich
AG Berlin (275 Ds) 81 Js 3604/07 (157/08)

beantrage ich,

einen Sachverständigen für Pathologie zu laden.

Begründung:

Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.01.1980 (VI 6 -01478-P27/79) wird kund getan, daß am 1. Juli 1979 5.360.710
Wiedergutmachungsverfahren vorgelegen hätten. Aus diesem Anlaß ergeben sich arge Zweifel an der Opferzahl von 6 Millionen. Die Mutter von Prof. Finkelstein, selbst Jüdin, äußerte sich zu Recht dazu wie folgt:

Wenn jeder, der behauptet, ein Überlebender der Lager zu sein, wirklich einer ist, wen hat Hitler dann umgebracht? Quelle: Die Holocaust-Industrie, Norman G. Finkelstein, Seite 85

Hat das Bundesfinanzministerium hier etwa eine Holocaustleugnung begangen?

Die einzige Schlußfolgerung, die hieraus zu ziehen ist, ist die, daß die systematische Vernichtung der europäischen Juden durch die
Nationalsozialisten eine Lüge ist.

Der Sachverständige für Pathologie wird dem Gericht zu seiner Überzeugung bekunden, daß Tote keine Wiedergutmachungsanträge stellen können.

Berlin am 18.11.2008

Kevin Käther

Ich denke, daß ich mit diesem Antrag auch den letzten Lügner bloßgestellt habe und deshalb erspare ich mir an dieser Stelle weitere Kommentare.

An diesem Verhandlungstag war die Kapazität meiner Beweisanträge erschöpft. Weitere werden aber selbstverständlich folgen.

Und nun kommt es! Der Richter in meinem Verfahren beschloß, daß zwei von mir eingereichte Beweisanträge im Selbstleseverfahren zur Kenntnis genommen werden. Es handelt sich hierbei um das Buch von Germar Rudolf Vorlesungen
über den Holocaust Strittige Fragen im Kreuzverhör und den Judaismus-Beweisantrages von Horst Mahler, welchen dieser in seinem
Verfahren vor dem Landgericht Berlin im Jahre 2004 stellte. Im Judaismus-Beweisantrag wird über 511 Seiten hinweg die These untermauert, daß die Judenheit in ihrem Denken und Handeln in Beziehung auf die nicht-jüdischen Völker von einem Menschenbild bestimmt ist, das die Anerkennung von Nichtjuden bzw. nicht-jüdischen Völkern als zur Freiheit bestimmt ausschließt. Die Tatsache ist in sofern als beachtlich zu betrachten, als daß diese Beweisanträge bisher immer als bedeutungslos und gegenteilig offenkundig abgelehnt und zurückgewiesen wurden. Man darf den Tag jedoch nicht vor dem Abend loben, denn beschieden wurden diese bisher
nicht.

Meine persönliche Meinung ist die, daß man sich diesen beiden Werken als gerechter und sachlich geprägter Mensch einfach nicht verschließen kann. Alles andere wäre Unrecht und verbrecherische Willkür. Diese Werke zeigen dem Leser objektiv und sachlich alle als relevant zu betrachteten Tatsachen auf und vernichten die Geschichtslügen unserer Feinde ein für allemal.

Der Prozeß wurde auf den 09.12.2008 um 14:30 Uhr vertagt.

Dieser Bericht darf von jeder Person weiterverbreitet und veröffentlicht werden.

Berlin am 19.11.2008

Kevin Käther