
Der Richter Santiago Vidal verurteilte den spanischen Intellektuellen und Publizisten Pedro Varela 1998 vor dem Bezirksgericht Barcelona (Juzgado Penal Nº 3) zu fünf Jahren Gefängnis wegen "Holo-Leugnung" und "Rassenhaß". Vidal ordnete gleichzeitig die Vernichtung von 20.000 beschlagnahmten Büchern an.
Die Verurteilung des spanischen Menschenrechtsaktivsten erfolgte auf Grundlage des 1996 auf Druck der BRD geschaffenen Holo-Leugnungsgesetzes (articulo 607.2, Código Penal). Beide katalonischen Berufungsinstanzen, am Ende die drei Richter des katalonischen Höchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden aber, daß der Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Holo-Leugnungsgesetz) mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar sei. Deshalb verwiesen die Richter der "Audiencia Provincial" den Fall Varela zur Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid. Pedro Varela wurde der Reisepass entzogen und zehn Jahre lang unglaublichen Repressalien ausgesetzt. Er musste nicht nur wiederholte Razzien über sich ergehen lassen, sondern auch hohe Verluste durch erneute Beschlagnahme von Tausenden von Büchern hinnehmen.
Elf Jahre nach Beginn der Verfolgung des Menschenrechtsaktivisten, am 8. November 2007, entschieden die 12 höchsten Richter Spaniens am Madrider Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur über das Holocaust-Leugnungsgesetz, sondern auch über das weitere Schicksal des verfolgen Dissidenten Pedro Varela. Der Entscheid der spanischen Oberrichter wird der BRD-Justizministerin Brigitte Zypries und ihren Menschenverfolgern in der BRD gar nicht gefallen.
Das "Holo-Leugnungsgesetz", so die höchsten spanischen Richter, ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar. Die Richter ließen das Argument nicht gelten, dass das Bestreiten des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwürde verletzen und ihre Existenz bedrohen würde. Die Richter argumentierten, daß durch freie Meinungsäußerung meistens irgend jemand bzw. irgend eine Gruppe verletzt würde, das mache ja gerade die freie Meinungsäußerung aus. Man könne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen abhängig machen, so die Richter. Holocaust-Aufklärung darf also fortan in Spanien nicht mehr als Straftat verfolgt werden.