1. Tag – Bericht
Von: Horst Mahler <horst-mahler@voelkische-reichsbewegung.org>
Datum: 12. Januar 2009 21:42:51 GMT+01:00
Vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts München - II begann heute (12.01.2009) der Prozeß gegen mich wegen Holocaustleugnung und Volksverhetzung.
Weitere Termine:
13.01.2009, 09:00 Uhr LG München II, Nymphenburger Str. 56, Saal B 266 II
14.01.2009, 09:00 Uhr, sowie 03.02.2009, 09:00 Uhr, jeweils gleiche Stelle.
Gegenstand ist in erster Linie meine Selbstanzeige wegen der Verbreitung des Buches von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust" sowie wegen Versendung der Video-DVD "Die kurzen Beine der heiligen Lüge" enthaltend meinen Kommentar zur Verurteilung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu 3 œ Jahren Freiheitsstrafe wegen ihrer Verteidigertätigkeit für Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim (am 14. Januar 2009 vollendet sich das erste Jahr ihrer Gefangenschaft).
In der heute begonnenen Hauptverhandlung wurde ich vom Gericht gehindert, meine Einlassung mündlich vorzutragen. Zur Begründung dieser Maßnahme erklärte der Vorsitzende, daß der mündliche Vortrag wegen seines Inhalts möglicherweise eine Straftat sei. Diese Äußerung beinhaltet eine Vorverurteilung. Folglich habe ich einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter der Strafkammer gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist.
Die Einleitung meiner Einlassung zur Sache hatte ich schriftlich ausgearbeitet. Ich dokumentiere nachfolgend den Text derselben zugleich mit der Begründung des Befangenheitsantrages (Auszug).
Zu einer ausführlicheren Berichterstattung fehlt mir die Zeit. Morgen um 09.00 Uhr geht die Verhandlung weiter. Dafür muß ich noch Anträge vorbereiten, die nur noch schriftlich gestellt werden dürfen. Maulkorb. Geheimverfahren.
Horst Mahler, 12.01.2009
Einlassung (Einleitung)
Ja! Ich habe das Buch von Germar Rudolf „Vorlesungen
über den Holocaust“ in digitalisierter Form an drei verschiedene Adressaten
versandt und ich habe die Video-DVD „Die kurzen Beine der heiligen Lüge“ an eine
Vielzahl von Empfängern verteilt.
Ich stehe hier, weil ich es so gewollt habe. Sie wollen wissen, warum ich
es will?
Die Antwort auf diese Frage gebe ich mit einer Feststellung von
Prof. Dr. Robert Faurisson, dem bedeutendsten französischen Revisionisten auf
dem Gebiet der Gaskammerlegende, dem Kernstück der Holocaustreligion, die in der
Zeitung „La Montagne“, Ausgabe vom 08. Januar 2009, veröffentlicht worden ist.
Sie lautet:
„Die amerikano-zionistische Achse hat die deutschen Kinder
phosphorisiert, die japanischen Kinder atomisiert, die vietnamesischen Kinder
mit dem orangenen Boten behandelt und die irakischen Kinder mit dem angerei-
cherten Uran. Es wird Zeit, daß die Besiegten, die Erniedrigten und Geschmähten
mit dem zurückschlagen, was ich seit langem als die ‚Atombombe der Armen‘
bezeichne, d.h. mittels des geschichtlichen Revisionismus. Diese Waffe tötet
niemanden und entstellt niemanden. Sie tötet nur die Lüge, die Verleumdung, die
Diffamie-rung, den Mythos der ‚Shoah‘ ebenso wie das gräßliche Shoa-Business,
das Leuten wie Bernard Madoff, Elie Wiesel, den Kohorten der ‚wundersam
Geretteten‘ und den Mördern der Kinder in Gaza so teuer ist.“
Lassen Sie
die „Zauberflöte“ von Mozart in einer noch klassischen Aufführung (Deutsche
Grammophon-gesellschaft, Bayerisches Staatsorchester unter der der Leitung von
Sawallisch, Regie Everding) auf sich wirken, und Sie werden verstehen, was ich
sage.
Jesus sprach zu den Führern des
Judenvolkes:
„Ihr seid von dem Vater, dem Teufel, und nach eures Vaters
Lust wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang und ist nicht bestanden in der
Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet
er von seinem Eigenen; denn er ist ein Lügner und ein Vater derselben. Ich aber,
weil ich die Wahrheit sage, so glaubet ihr mir nicht. [Luther-Bibel 1912,
Joh 8, 44-45)
Wir leben in einer durch und durch judaisierten Welt,
deren Fundament aus lauter Lügen besteht. Die größte Lüge ist die
Holocaustlüge. Sie zu töten, ist die vornehmste Pflicht der Deutschen, die noch
Deutsche sein wollen. In Erfüllung dieser Pflicht will ich mit gutem
Beispiel vorangehen. Ich empfinde tiefen Schmerz wenn ich beobachte, wie viele
Genossen meines Volkes in satanischer Verblendung die Lüge für die
Wahrheit
halten und jene verfolgen, die unter Schmerzen die Höhle der
Wahnbilder verlassen konnten und des Sonnenlichts ansichtig geworden
sind.
Von ihrem Gott Jahwe ist den Juden aufgetragen, durch Verleihung
von Geld gegen Zinsen die Weltherrschaft zu erringen, denn es steht
geschrieben:
…. der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir
verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden
borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand
herrschen.
[Luther-Bibel 1912: Das fünfte Buch Mose (Deuteronomium), Dtn
15, 6]
und
…. du wirst vielen Völkern leihen; du aber
wirst von niemand borgen. Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht
zum Schwanz, und du wirst oben schweben und nicht unten liegen, darum daß du
gehorsam bist den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete zu
halten und zu tun, und nicht weichst von irgend einem Wort, das ich euch heute
gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, damit du andern
Göttern
nachwandelst, ihnen zu dienen. [Luther-Bibel 1912: Das fünfte Buch Mose
(Deuteronomium) Dtn 28, 11-14]
Und es ist ihnen geboten, die Völker zu
versklaven und bei Widerstand sie zu töten. Denn es steht
geschrieben:
Fremde werden deine Mauern bauen, und ihre Könige werden dir
dienen. Denn in meinem Zorn habe ich dich geschlagen, und in meiner Gnade
erbarme ich mich über dich. Und deine Tore sollen stets offen stehen, weder Tag
noch Nacht zugeschlossen werden, daß der Heiden Macht zu dir gebracht und ihre
Könige herzugeführt werden. Denn welche Heiden oder Königreiche dir nicht dienen
wollen, die sollen umkommen und die Heiden verwüstet werden. [Luther-Bibel 1912:
Der Prophet Jesaja. (Jes 60, 10-12) ]
Wie dumm sind wir Nichtjuden
doch, daß wir diese Thora-Stellen nicht ernst nehmen! Die Machtjuden, die
Geldfürsten, leben danach und tun, was ihnen geboten ist. Wenn sie uns – was in
diesen Tagen offenbar
wird – durch Betrug ausrauben, haben sie kein
schlechtes Gewissen, da sie mit der Beraubung und Ermordung der Völker den
Willen ihres Gottes tun.
Doch in diesen Tagen hat der Juden
Weltherrschaft das notwendige Ende gefunden. Im September 2008 ist mit dem
Konkurs des jüdischen Geldhauses Lehman Brothers eine „weltgeschichtliche Zäsur“
(FAZ v. 10. Januar 2009 S. 9) eingetreten. „Mit der Implosion des unregulierten
Schattenbankensystems ist ein Kernpfeiler des neoliberalen Wirtschaftsmodells
zusammengebrochen.“ (FAZ v. 10. Januar 2009, S. 19)
Das Geld ist weg und
kann auf der Grundlage eines privaten Bankensystems nie wieder kommen, denn Geld
ist ein gesellschaftliches Vertrauensverhältnis. Träger dieses Vertrauens war
das private Bankensystem. Es wird jetzt erkannt, daß dieses einem systemischen
Zwang zum Betrug ausgesetzt ist, ja, daß es das Dasein des Betruges als
Geldsystem ist. Ein Betrüger ist aber nur solange erfolgreich, wie er nicht als
solcher erkannt ist. Jetzt haben wir ihn – weltweit – erkannt.
Der
historische Nationalsozialismus hatte die Zinsknechtschaft als
Krebsgeschwulst im Volkskörper wahrge-nommen, aber noch nicht den systemischen
Trieb zum weltumspannenden Betrug als solchen erkannt. Daß sich dieser Trieb in
den zurückliegenden 20 Jahren in der „globalisierten“ Welt ungehindert bis zum
jetzt eingetretenen Zusammenbruch austoben konnte, haben die Juden durch die
„Holocaustreligion“ bewirkt. Diese verhinderte die rechtzeitige Wahrnehmung der
Judenheit als das „Nein zum Leben der Völker“ (Martin
Buber), also als
Betrüger, Räuber und Völkermörder.
Das Vertrauen in die Jüdische
Währung, die Dollar-Leitwährung, ist weg. Damit ist das Geld weg. Mit dem
jüdischen Geld ist die jüdische Macht dahin. Die Welt steht an einem Wendepunkt,
wie er nur alle tausend Jahre einmal vorkommt.
etzt kann Geld nur noch unter nationalsozialistischem Vorzeichen, nur
noch durch Brechung der Zinsknecht-schaft wieder in Erscheinung treten. Wir
erleben mit Staunen, wie jetzt überall der Staat als Retter der
Banken
auftritt, der Staat, der selbst längst überschuldet ist, selbst ein fauler
Schuldner des jüdischen Banksystems ist. Diese „Rettungspakete“ sind nicht
anderes als eine Neuauflage des „Weltgeldbetruges“ (Hamer) auf erweiterter
Stufenleiter. Dieser wird schon bald blitzartig eine Hyperinflation nach sich
ziehen.
Nur der Staat, der sich durch Verstaatlichung der Banken auf der
Grundlage einer national gehegten Volkswirtschaft aus der Schuldenfalle befreit
hat, der nationalsozialistische Staat, kann in sich das für die Entstehung
eines Geldsystems notwendige Vertrauen herstellen. Da die entwickelten
Völker mit ihrer komplexen Arbeitsteilung ohne Geldsystem nicht überleben
können, legt sich jetzt überall der Selbsterhal- tungstrieb der Völker mit der
ihm eigenen absoluten Energie in die Wiederbelebung der Idee des
National-sozialismus. Und es wird das Deutsche Volk sein, das hier aufgrund
seiner Berufung und geschichtlichen Erfahrung den Völkern das Beispiel gibt und
den Weg aus der Katastrophe weisen wird. In einem ersten Schritt ist der
historische Nationalsozialismus, wie ihn Adolf Hitler verkörperte, aus dem
Säurebad der jüdischen Geschichtslügen zu bergen. Das kann allein der Tod der
Holocaustreligion bewirken.
Der erste Anstoß für diesen
Befreiungsakt muß vom Deutschen Volk selbst ausgehen, denn unsere natürlichen
Verbündeten in diesem Krieg, insbesondere die moslemische Welt, kann auf diesem
Gebiet solange nichts wirklich Durchgreifendes bewirken, solange scheinbar
das Deutsche Volk darauf versessen ist, als Mörder der Judenheit dazustehen. Die
Deutschen Deutschenhasser, die Gutmenschen, die an diesem Schein arbeiten, sind
mit ihrem Wesen zu konfrontieren. Sie sind Gehilfen des Völkermordes nicht nur am
eigenen Volk. Sie sind mitverantwortlich für den Völkermord am
palästinensischen Volk, am irakischen Volk, am Volk der Afghanen und an den
künftigen Völkermorden, die gegenwärtig von den USA in Zusammenarbeit mit Israel
vorbereitet werden.
Für den „Aufstand der Deutschen“, die noch Deutsche
sein wollen, ist die Holocaustjustiz der strategisch entscheidende
Frontabschnitt. Die Gerichtssäle sind Gefechtsfelder. Die Ebersberger
Rechtsanwältin
Sylvia Stolz hat hier die Maßstäbe gesetzt. Vor ihr verneige
ich mich mit Dankbarkeit und Ehrfurcht. Sie ist jetzt meine Lebensgefährtin –
oder sollte ich sagen: meine Kampfgefährtin? Über ihre Bedeutung schrieb
ich:
„Die Ebersberger Rechtsanwältin Sylvia Stolz ist seit 2005 als
Verteidigerin bzw. Verfahrensbevollmächtigte in verschiedenen Gerichtsverfahren
mit politischem bzw. weltanschaulichem Hintergrund in Erscheinung getreten.
Diese Tätigkeit hat ihr im Handumdrehen weltweit eine Bekanntheit und
Popularität verschafft, um die sie weniger mutige Rechtsanwälte in unserem Lande
beneiden mögen. Dieser Vorgang deutet auf eine Anomalie hin, über die
nachzudenken, dringend geboten ist. Das Sensationelle im Verhalten von Sylvia
Stolz besteht darin, daß sie unerschrocken mit juristischem Handwerkszeug an den
Tabus kratzt, auf denen seit der Niederlage des Deutschen Reiches im Jahre 1945
die Ordnung Europas und der übrigen Welt beruht. Sie weiß,
daß Tabus ihre
Macht dann verlieren, wenn sie nachhaltig in aller Öffentlichkeit verletzt
werden. Sie kennt das Risiko, das damit verbunden ist. Dennoch steht sie treu an
der Seite derjenigen, die ihr Leben der Aufgabe gewidmet haben, die
Holocaust-Religion zu entzaubern und die Ehre des Deutschen Volkes aus dem
Säurebad der Geschichtslügen zu retten und ihr zu neuem Glanz zu verhelfen. Das
juristische Handwerkszeug, dessen sich Sylvia Stolz dabei bedient, ist
übersichtlich und einfach: Gestützt auf die Gesetzesmaterialien zum Grundgesetz,
genauer : auf die Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmid vor dem
Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 sowie unter Hinweis auf
Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt sie
beweiskräftig dar, daß diese kein Staat sondern nur die „Organisationsform einer
Modalität der Fremdherr-schaft“ (C. Schmid) über das Deutsche Volk ist, daß
diese seit nunmehr 62 Jahren andauernde Fremdherrschaft (nachfolgend „OMF-BRD“
genannt) als Verletzung von Artikel 43 Haager Landkriegsordnung ein
Völkerrechts-verbrechen darstellt und aus diesem Grunde die von den Organen der
Fremdherrschaft (Bundestag, Bundesrat,
Bundesregierung,
Bundesverfassungsgericht u.v.m.) gesetzten Akte keinen rechtlichen Bestand,
sondern angesichts der realen Machtverhältnisse nur eine rein tatsächliche
Bedeutung haben (C. Schmid). Folgerichtig macht Sylvia Stolz geltend, daß das
nach dem 8. Mai 1945 geschaffene politische „Strafrecht“ der OMF-BRD keine
Rechtsnorm, sondern Ausdruck des Willens der fremden Herren ist, ihre
Herrschaft gegen den erwa-chenden politischen Widerstand des Deutschen Volkes zu
schützen und zu verewigen.
Sylvia Stolz konfrontiert als Verteidigerin in
politischen Prozessen gegen Bürger des Deutschen Reiches die als Organe der
Fremdherrschaft tätigen „Richter“ mit der Forderung , ihr Wirken als Teilnahme
an einem Völkerrechtsverbrechen, als Landesverrat im Sinne der fortgeltenden
Gesetze des Deutschen Reiches und als Ermöglichung des am Deutschen Volk
verübten Seelenmordes selbst einzusehen und die einschlägigen Vorschriften nicht
länger als geltendes Recht zu achten. Die BRD-Juristen reagieren darauf in
schöner Regelmäßigkeit mit einer Anklage wegen Verunglimpfung der BRD und ihrer
Organe. Sachhaltige Argumente zur Widerlegung der von Carlo Schmid und anderen
anerkannten Staats- und Völkerrechtslehrern dargelegten Rechtsstandpunkte werden
von ihnen nicht beigebracht.
Den Deutschen gilt es seit jeher als mutige
und verdienstvolle Tat, der willkürlich handelnden Obrigkeit das geltende Recht
vor Augen zu führen und zur Umkehr zu mahnen. Aber ist es nicht töricht, die
Handlanger der fremden Herren, die „Richter“, auf diese Weise herauszufordern?
Sylvia Stolz weiß aus Erfahrung, daß in Fällen sogenannter Holocaust-Leugnung
die Verurteilung der Angeklagten von vornherein beschlossene Sache ist, und die
Gewalttätigkeit des fremdherrschaftlichen Willens gegen deutschwillige Deutsche
durch eine Schein- gerichtsbarkeit nach dem Muster des Nürnberger
Siegertribunals gegen die Führung des Deutschen Reiches verschleiert werden
soll. Sie reißt die rechtsstaatliche Kulisse ein. Sie ist überzeugt, daß
letztlich nur auf diesem Wege das Bewußtsein geweckt werden kann, daß das
Deutsche Volk einer verdeckten, seine Seele mordenden Feindeinwirkung
unterliegt. Sie ist durchdrungen von dem Gedanken, daß allein durch den
AUFSTAND FÜR DIE WAHRHEIT der schleichende Volkstod
abgewendet werden kann.
Mit ihren Reden vor Gericht erinnert sie die
BRD-Juristen an den Geist von Tauroggen in der vielleicht nicht ganz
vergeblichen Hoffnung, daß diese angesichts der täglich drängender werdenden Not
von Volk und Reich den Vasallendienst endlich
verweigern.
und zu ihrem Volk zurückfinden werden. Um diese Entwicklung
vorzubereiten, stellt Sylvia Stolz in den einschlägigen Prozessen die Frage nach
der Lage, in der sich das Deutsche Reich nach der militärischen Niederlage im
Jahre 1945 befindet. Sie zeigt, daß das Deutsche Reich weder 1945 noch danach
untergegangen ist, sondern als Völker- und Staatsrechtssubjekt fortbesteht,
allerdings durch die Eliminierung der rechtmäßigen Reichsregierung unter Admiral
Dönitz handlungsunfähig geworden ist. Sie weist nach, daß – obwohl es darauf
nicht ankommt – auch das „Bundesverfassungsgericht“ diese Auffassung vertritt,
aber von den Organen der OMF-BRD vielfältige Anstrengungen unternommen werden,
über diese Tatsache hinwegzutäuschen.
Sie zieht daraus den Schluß, daß
die Bundesrepublik Deutschland mit dem fortbestehenden Deutschen Reich nicht
identisch ist und belegt, daß das Bundesverfassungsgericht in täuschender
Absicht das Gegenteil behauptet, um den von der deutschfeindlichen Propaganda
erzeugten Schein zu ermöglichen, es handele sich bei der BRD um einen Deutschen
Nationalstaat, der mit dem 2+4-Vertrag im Jahre 1990 die volle Souveränität
erlangt habe.
Von diesen Einsichten ausgehend, fragt Sylvia Stolz nach
den Gründen, die die im Zweiten Weltkrieg sieg-reichen Feinde zu dieser
Täuschung motivieren. Sie findet die Antwort in den Kriegszielen, die die
Feindmächte USA, Großbritannien, UdSSR (jetzt Rußland) und Frankreich gegen das
Deutsche Reich verfolgen. Ihr gemeinsa- mes Ziel sei es, das Deutsche Reich als
Machtfaktor endgültig auszuschalten und zu diesem Zweck den Träger des Reiches,
das Deutsche Volk, durch Beseitigung seiner rassischen Geschlossenheit und durch
die Zerstörung seiner Kultur auszulöschen. Die Entwaffnung des Deutschen Reiches
sei nur erst die notwendige Bedingung für die Realisierung dieses Zieles. Mit
der - zu großen Teilen erst nach dem militärischen Zusammenbruch bewirkten -
physischen Dezimierung des Deutschen Volkes um ca. 20 Millionen Deutsche sei die
angestrebte Vernichtung des Reichsvolkes noch nicht vollendet. Der Krieg werde
von den Feinden unter Ausnutzung der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen
Wehrmacht mit Mitteln der psychologischen Kampfführung als Seelenmord am
Deutschen Volk fortgesetzt. Die genannten Kriegsziele der Feinde des Deutschen
Reiches seien eine Reaktion auf die Bismarck’sche Reichsgründung von 1871 und in
ihrer eigentlichen Bedeutung nur zu er-fassen, wenn das Ringen der europäischen
Völker miteinander als heilsgeschichtliches Geschehen gedeutet werde. Diese
Ebene der Erkenntnis habe die Deutsche Idealistische Philosophie an der Wende
vom 18. zum 19. Jahrhundert erklommen, als in Frankreich unter dem Schlachtruf:
„Freiheit! Gleichheit! Brüderlichkeit!“ Ströme von Blut vergossen und die
Deutschen Völkerschaften von den napoleonischen Heeren niedergetreten wurden.
Der Kreuzzug gegen den Deutschen Volksgeist und die politische Verfolgung der
Deutschen sei der vergebliche Versuch, die Zeitenwende, in der Europa und die
übrige Welt stehen, hintanzuhalten: Der Individualismus, der sich seit der
griechischen Antike herausgearbeitet und in unseren Tagen zum selbstzerstörenden
Egoismus
gesteigert ist, sinkt ins Grab. An die Stelle des egoistischen
Individuums tritt die sittliche Person, die sich als Teil eines organischen
Ganzen weiß und sich deshalb für das Volk als Ganzes verantwortlich fühlt und
dement-sprechend nach dem Grundsatz handelt: „Gemeinnutz geht vor
Eigennutz!“. Dieser Gedanke ist von alters her die Seele des Deutschen
Volkstums.
Das Zeitalter des sittlichen Personalismus ist mit der
Erhebung des Deutschen Volkes im Jahre 1933 als Nationalsozialismus in
Erscheinung getreten. Das in diesem Geist geeinte Deutsche Volk ist groß und
stark genug, das Joch der Zinsknechtschaft zu zerbrechen und in der
anti-mammonistischen Weltrevolution die Führung zu übernehmen. Der
Nationalsozialismus war durch sein Beispiel für die alte Ordnung der Dinge, den
Liberalismus, in den Stammländern des Individualismus - in Großbritannien,
Frankreich und in den Vereinigten Staaten von Amerika - eine tödliche Bedrohung.
Im Angesicht dieser Gefahr haben sich unter Führung der Plutokraten (der
Geldherrscher) die durchaus auch untereinander verfeindeten Mächte der alten
Ordnung gegen das Deutsche Reich – den gemeinsamen Herausforderer – verschworen,
um es mit vereinten Kräften niederzuringen mit dem Ziel, es für immer von der
Bühne der Weltgeschichte zu verdrängen.
Welches sind nun im Einzelnen die
Bedingungen für den Erfolg des Feindes?
1. Der fortdauernde Krieg gegen das Deutsche Reich muß
als Frieden erscheinen.
2. Der Feind muß von den Deutschen als Freund
angesehen werden.
3. Die Deutschen müssen glauben, daß das ihnen
aufgezwungene Grundgesetz „ihre Verfassung“ und die „Bundesrepublik Deutschland“
ihr Staat und die nach dem Grundgesetz eingesetzten Kollaborateure Vertreter des
Deutschen Volkes seien.
4. Den Deutschen muß ein Schuldkomplex eingeredet
werden, der es ihnen unmöglich macht, stolz auf sich zu sein.
5. Die
Deutschen müssen ihre Judenfeindschaft auch innerlich leugnen und das
„auserwählte Volk Gottes“ - unseren ewigen Feind - reuevoll als das „unschuldige
Opfer“ von irrationalem Haß und von Neid wähnen und innerlich zu allen denkbaren
Bußübungen bereit sein.
6. Die nationalsozialistische Weltanschauung muß
vermittels einer sich täglich steigernden Lügenpropaganda den nachwachsenden
Deutschen als Ausgeburt der Hölle erscheinen, so daß jegliche Annäherung an
dieses Gedankengut den Deutschen den Angstschweiß auf die Stirn
treibt.
7. Anstelle der nationalsozialistischen Weltanschauung muß den
Deutschen unablässig und auf allen Ebenen der „american way of life“ (der
amerikanische Lebensstil) als die allein selig machende Wahrheit eingehämmert
werden.
8. Um den den Deutschen eigentümlichen Drang, die Welt gut
einzurichten, zu veröden, müssen die in jedem Menschen lauernden bösen Lüste mit
den raffiniertesten Methoden an die Oberfläche gekitzelt werden, damit wir
angesichts der allgegenwärtigen Verworfenheit der uns umgebenden Menschen
schließlich an uns zweifeln und glauben, daß „die Menschen von Natur böse“ seien
und Versuche, sie zu bessern, uns als Narren erscheinen
lassen.
9. Der Widerspruch der Deutschen gegen diese Maßnahmen des Feindes muß
vermittels seiner Medienmacht in die Schweigespirale versenkt werden.
10.
Um die Schweigespirale intakt zu halten, müssen diejenigen Individuen, die der
geschichtlichen Wahrheit ihre Stimme verleihen, mit den Mitteln der
Strafgerichtsbarkeit mundtot gemacht werden.
Man mache auf diese Feststellungen
die Probe aufs Exempel!
Ist es glaubhaft, daß der Feind, der sich
beauftragt wähnt, alle Völker zu versklaven und die, die ihm widerstreben, zu
erschlagen , der auch deshalb glaubt, von allen Völkern gehaßt zu werden , - ist
es wirklich glaubhaft, daß dieser Feind plötzlich von Liebe für die Völker,
insbesondere für das Deutsche Volk, erfüllt ist? Ist es glaubhaft, daß der Feind
im Augenblick seines militärischen Sieges über das Deutsche Reich seine
Kriegsziele aufgegeben hat? Ist es glaubhaft, daß der Feind seine
wirksamste psychologische Waffe - die „Auschwitzkeule“ (Martin Walser) - der
Prüfung durch von ihm unabhängige Gerichte des Besiegten anheim geben wollte, da
er sie doch noch braucht und die Entdeckung ihres Geheimnisses ihn in den
Abgrund reißen würde?
Wer das glaubt, dem ist nicht zu
helfen.
Welchen Schluß zieht Sylvia Stolz daraus für ihre Verteidigung
der verfolgten Deutschen?
Daß Recht und Gerechtigkeit für das Deutsche
Volk und seine Genossen nur hergestellt werden kann, wenn die Erkenntnis
hochgehalten wird, daß der Zweite Weltkrieg dem Deutschen Reich aufgezwungen und
nichts anderes war als eine Weltkonterrevolution. Deren wesenhaftes Ziel ist die
Nihilierung des Deutschen Geistes durch Verteufelung seines politischen Willens,
des Nationalsozialismus. Die politischen Strafvorschriften der OMF-BRD und deren
Anwendung gegen Deutsche Patrioten sind notwendige Bedingungen für den
nachhalti-gen Erfolg der konterrevolutionären Strategie unserer Feinde. Diese
Vorschriften sind keine Rechtsnormen im Sinne des Grundsatzes „nulla poena sine
lege“ (keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage), der durch Artikel 103
Grundgesetz auch die Fremdherrschaft bindet.
Sylvia Stolz macht bewußt,
daß R e c h t nichts anderes ist als der vernünftige Wille eines
selbstbestimmten Volkes. Sie stellt die Frage, ob das Deutsche Volk jemals
unbeeinflußt von der Medienmacht seiner Feinde - d.h. frei von feindlicher
Bewußtseinskontrolle - den Willen gefaßt habe, sich dem ungeprüften Schuldspruch
seiner siegreichen Widersacher zu unterwerfen, sich in endlosen Selbstanklagen
zu ergehen sowie jegliches Bekenntnis zu sich und seiner Geschichte als
Verbrechen von sich zu weisen. Ihre Antwort auf die gestellte Frage ist ein
eindeutiges „Nein“.
In dem aufgezwungenen Schuldkult findet die
Fremdherrschaft über das Deutsche Volk ihren reinsten Aus-druck. Alle anderen
Aspekte der fortwirkenden militärischen Niederlage des Reiches wären durch den
politi-schen Willen der Deutschen längst genichtet, wenn ihr
Selbstbehauptungswille nicht durch den eingepflanzten Schuldkomplex gelähmt
wäre. Die in der OMF-BRD etablierte Scheinjustiz erhält maßgeblich diese Lähmung
aufrecht durch die gewaltsame Unterdrückung des Widerspruchs gegen die
seelenmörderischen Geschichtslügen unserer Feinde.
Das Auftreten
unerschrockener Verteidiger in den Gerichtssälen der OMF-BRD gefährdet die
Fremdherrschaft. Es genügt, in den einschlägigen Verfahren die Dinge beim Namen
zu nennen, um die an den Scheinprozessen beteiligten Juristen zu verunsichern.
Diese werden zwar eine Weile noch dem Willen der fremden Herren gehorchen,
aber zunehmend von Gewissensbissen geplagt werden. Schließlich werden bei
einigen wenigen die Skrupel überwiegen und zur Verweigerung des Vasallendienstes
führen. Allein das wird reichen, um den Schleier zu zerreißen, mit dem sich die
Gewalt der Sieger über das Deutsche Reich bisher erfolgreich verhüllen konnte.
Ist dieser Schleier erst einmal gefallen und der Bedrücker unseres Volkes als
solcher wieder kenntlich geworden, wird den Deutschen der Mut nicht länger
mangeln, sich zu befreien, und die Opfer zu bringen, ohne die die Freiheit nicht
zu haben ist.
Der Prozeß gegen Sylvia Stolz ist der Versuch, die in den
Gerichtssälen eingegrabenen Geschützstellungen unserer Feinde gegen Entdeckung
und Zerstörung zu sichern. Ob dieser Versuch erfolgreich sein oder scheitern
wird, hängt von uns allen ab. Es ist an der Zeit, daß wir gegen die
Fremdherrschaft aufstehen.“
Und so stehe ich hier, weil ich nicht anders
kann. In der judaisierten Welt kann ich nicht leben. Ich werde mich aber - um
ihr zu entfliehen - nicht umbringen. Also bleibt mir nur übrig, alles zu geben,
um meinen Beitrag für ihre Veränderung zu leisten.
Deutschland
erwache!
Horst Mahler, 12.01.2009
Begründung des
Befangenheitsantrages (auszugsweise)
Im Mittelpunkt des
Hauptverfahrens gegen mich stehen die Fragen,
1. ob das Verbot der
Holocaustleugnung eine gültige Rechtsnorm ist und
2. ob ggf. das als
Holocaust bezeichnete Geschehen „offenkundig“ ist und keines Beweises mehr
bedarf.
Das Ziel der Verteidigung ist in diesem Falle, das Gericht
davon zu überzeugen,
zu 1.
daß § 130 StGB kein Gesetz der Deutschen
Rechtsordnung ist sondern eine völkerrechtswidrige und daher unbeachtliche
Anordnung einer Feindmacht ;
zu 2.
daß die „Offenkundigkeit“ des
Holocausts nur vorgetäuscht ist auf verbrecherische Weise durch Täuschung
und gewaltsame Unterdrückung der Gegenstimmen von sachkundigen Historikern
und Geschichtsforschern.
Daraus folgt:
Selbst wenn die Richter
am Anfang der Hauptverhandlung überzeugt sind, daß beide Fragen mit einem
„Ja“ zu beantworten sind, dürfen sie das nicht als ihr endgültiges Urteil
voraussetzen. Vielmehr sind sie verpflichtet, in der Hauptverhandlung alle
Argumente zur Kenntnis zu nehmen, die nach Auffassung des Angeklagten je für
sich allein oder in ihrer Gesamtheit geeignet sein können, die
ursprüngliche Überzeugung des Gerichts aufzulösen und in ihr Gegenteil zu
verkehren.
Diese Überlegungen sind einzuordnen in das System der
Wertentscheidungen, das bei redlicher Auslegung der Bestimmungen des
Grundgesetzes sichtbar wird.
Dazu:
Wenn man sagt: „Der Kaufmann
X hat seinen Kunden Y um eine große Summe betrogen“ ist das möglicher-weise eine
üble Nachrede. Wird der Behauptende wegen übler Nachrede angeklagt, ist er
genötigt, den Wahrheitsbeweis zu führen. Er wird vor Gericht nicht nur die
verletzende Behauptung wiederholen, sondern zusätzlich dazu Beweismittel
anführen, mit denen er seine Aussage als wahr erweisen will. Mißlingt der
Wahrheitsbeweis wird, der Täter nicht ein weiteres Mal wegen übler
Nachrede angeklagt und verurteilt werden. Warum nicht? Jeder, der
angeklagt wird, darf sich verteidigen – auch wenn er dabei nicht immer bei der
Wahrheit bleibt. Im Strafrecht ist das der Kernbereich der Selbstbindungszusage
des Artikel 103 Absatz 1 GG (rechtliches Gehör). Für die Ausübung dieses Rechts
zur Verteidigung stellt die Rechtsordnung den Schutz des § 193 StGB zur
Verfügung: „… Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten
oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, …. sind nur
insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der
Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah,
hervorgeht.“
Meinen Sie, daß da der Dorfrichter Adam dem
Angeklagten damit drohen darf, daß er diesen gleich doppelt bestrafen werde,
wenn er sich erdreiste, den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung zu führen? Käme
das nicht einer Nötigung sehr nahe?
Es steht doch in allen einschlägigen
Kommentaren und ist vom Bundesgerichtshof noch vor dem Petitions-ausschuß
ausgesprochen worden, daß „Offenkundigkeiten“ - als Meinungen! über Tatsachen -
nicht von ewiger Dauer sein müssen. Sie dürfen - wenn neue Erkenntnisse
auftauchen - mit entsprechenden Beweisanträgen angegriffen werden. Diese
verpflichten das Gericht ungeachtet der noch anerkannten Offenkundigkeit neue
Tatsachen und Erfahrungssätze im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht
sachlich zu würdigen (Alsberg/Nüse: Der Beweisantrag im Strafprozeß,
5. Aufl., München 1983, S. 568ff.)
Das Wissen um diese Rechtslage
ist jedem Richter in Deutschland als aktuelles Bewußtsein zuzurechnen. Die
Unterstellung des Gegenteils wäre eine Richterbeleidigung. Ein Richter, der in
Holocaustfällen dieses Ur-Recht verneint mit der Ansage, es sei
strafbar, den Wahrheitsbeweis für die Behauptung zu führen, daß der Holo-caust
eine Erfindung sei, stellt sich außerhalb der Rechtsordnung, handelt
willkürlich und erweist sich als ein gefährlicher Feind des Rechts. Kein
Angeklagter, der bei Sinnen ist, wird einen solchen Richter für unparteiisch
halten. Die richterliche Willkür tritt hier noch schärfer hervor, wenn man
bedenkt, daß die „schrecklichen Holocaustjuristen“ den von § 130 Abs. 3
StGB selbst gewiesenen Weg, ein solches Ergebnis zu vermeiden, vorsätzlich
ignorieren. Sie wissen selbstverständlich, daß eine ganz biedere handwerkliche
Auslegung des § 130 Abs. 3 StGB-BRD Ihnen den ganzen Kummer ersparen
könnte. Oder wollen Sie für sich geltend machen, den einfachen Wortlaut
des Gesetzes nicht verstanden zu haben. Dann wären Sie möglicherweise nicht
befangen, aber unfähig, das Amt eines Richters auszuüben und sollten
zurücktreten. Zur Bestrafung aus dieser Vorschrift reicht es ja nicht, daß die
Äußerung öffentlich getan wird. Es muß als weitere Modalität hinzukommen, daß
dies“ in einer Weise“ geschieht, „die geeignet ist, den öffentlichen
Frieden zu stören“. Ist denn die Verteidi-gung gegen eine Anklage nach § 130
Abs. 3 StGB in öffentlicher Hauptverhandlung vor einem Gericht, vor das ja
niemand freiwillig tritt, „geeignet den öffentlichen Frieden zu stören“?
Muß bei der Beantwortung dieser Frage nicht der überragende Wert ines
rechtsstaatlichen Verfahrens - und dazu gehört nun einmal die Verteidigung
- berücksichtigt und gegen den „öffentlichen Frieden“ abgewogen werden?
Ist es nicht geradezu friedenserhaltend, wenn der Staat einen
vermeintlichen Leugner öffentlich zur Verantwortung zieht in der ihm geziemenden
Weise, indem er ihm einen „fairen Prozeß macht“, also einen Prozeß mit einer
Verteidigung, die diesen Namen verdient und mit Verteidigern, die sich für ihre
Mandanten „tüchtig ins Zeug legen“? Da ja der Angeklagte nicht alleine spricht,
sondern im Staatsanwalt ein Gegenüber hat, das unrichtige Behauptungen und
dergleichen an Ort und Stelle durch Gegenrede neutralisieren kann und das
Gericht danach mit seiner anzu-nehmenden Autorität im Urteil ja
öffentlich klarstellen wird, was von den Verteidigungsargumenten denn zu halten
sei, ist doch die Befürchtung einer von der Verteidigung ausgehenden
Friedensstörung mehr als an den Haaren herbeigezogen. Was für ein Menschenbild
liegt der vorgeschützten Bewahrung des „öffentlichen Friedens“ zugrunde?
Besonnene Bürger scheinen jedenfalls nicht das Leitbild zu sein. Darin
liegt eine Beleidigung des Deutschen Volkes. Es ist üblich, die Vorschriften im
Lichte der im Grundgesetz niedergelegten Wertentscheidungen auszulegen. Gilt das
nicht auch für § 130 Abs. 3 StGB? Es ist einfach nicht hinnehmbar,
rechtsstaatlich durchgeführte Strafverfahren für geeignet zur Friedensstörung zu
definieren und mit dieser Begründung den Rechtsstaat abzuschaffen. Hinzu kommt,
daß in der rechtlichen Debatte um § 130 Abs. 3 StGB der Kernbereich des Rechts,
um das es geht, stets ausgeblendet bleibt - aus böser Absicht.
Es geht nicht nur um Meinungsfreiheit. Es geht um das Leben des
Deutschen Volkes. Wenn von den Deutschen gesagt wird, sie seien ein Volk
von Krawattenträgern, so ist das eine Meinungsäußerung, über die man schmunzeln
kann oder auch nicht. Dem deutschen Volk geht dabei nichts ab.
Wenn man
aber sagt, das Deutsche Volk habe das Jüdische Volk ermordet, dann ist das ein
Angriff auf das Leben der Deutschen als Volk. Diesen kleinen Unterschied hat man
in der Debatte um § 130 Abs. 3 StGB-BRD geflissentlich übersehen und so getan,
als ginge es nur um die Meinungsfreiheit, auf die man, wie Stefan Huster (in der
Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 8/1996 S. 487 ff.) meint, schon mal
verzichten könne.
Das Deutsche Volk findet am Völkermord keine Freude und
wähnt sich - anders als das Jüdische Volk - auch nicht von seinem Gott
auserwählt, andere Völker umzubringen. Wenn man ihm einredet, es habe ein
anderes Volk gemeuchelt, dann fühlt es sich vor seinem Gott schuldig. Und
Schuldgefühle dieser Größe töten (E.P. Koch); töten auch ein Volk. Ist je ein
Widerstandswille stärker gewesen, als jener, der aus der Erkenntnis erwächst,
daß Satan das eigene Volk, die eigene Familie, das Liebste, was ein Mensch auf
der Welt hat, zu verderben droht? Die Deutschen, die noch Deutsche sein wollen,
sind entschlossen - koste es was es wolle -, diesen Völkermordversuch der Juden
abzuwehren einfach dadurch, daß sie die gegen sie gezückte Mordwaffe, die Lüge,
durch die Aufdeckung der Wahrheit stumpf machen.
Die Judenheit ist in den
Prozessen gegen Ernst Zündel, Germar Rudolf und Sylvia Stolz vor den
Strafkammern des Landgerichts Mannheim endlich auf den Selbsterhaltungswillen
des Deutschen Volkes gestoßen und daran zuschanden geworden. Die Aufständischen
unseres Volkes haben dem Todfeind die Maske vom Gesicht ge-rissen. Und ohne
Maske welken seine Kräfte dahin, wie die abgerissenen Blätter eines Baumes in
der Mittags-sonne.
Meinerzhagen, Schwab und Glenz, die Vorsitzenden in
diesen Scheingerichtsverhandlungen, haben vor aller Welt deutlich gemacht, daß
in dem von der Judenheit besetzten Deutschen Reich die Suche nach der Wahrheit
als Verbrechen gilt, wenn und soweit ihre Entdeckung geeignet ist, den Jüdischen
Anschlag auf das Deutsche Volk zu vereiteln.
In der OMF-BRD hat sich die
Justiz im Kernbereich des Lebensschutzes für das Deutsche Volk selbst
abgeschafft.
Justiz ist in ihrem Begriffe die Suche nach der Wahrheit im
täglichen Leben eines Volkes. Um zu erkennen, was im Einzelfall das Recht ist,
hat sie Tatsachen, also Begebenheiten und Zustände in Raum Zeit, festzustellen
und danach die Rechtsfolgen auszusprechen, die das Gesetz an gegebene
Sachverhalte knüpft. Für den Nachweis der Holocaustleugnung schieben die
Mannheimer Richter die Feststellung der Bezugstat dem Gesetzgeber zu (Stichwort:
„tatbestandliche Voraussetzung“)mit der Folge, daß der von einer
Leugnungsanklage Betroffene sich vor Gericht nicht mit der These verteidigen
darf, daß der Holocaust in Wirklichkeit nicht stattgefunden habe und er dies
auch beweisen könne, bzw. daß der Holocaust keineswegs offenkundig und daher
beweis-bedürftig sei.
Das Gericht erklärt sich bezüglich der Ermittlung
der Wahrheit auf diesem Gebiet selbst für unzuständig, weil es wähnt, die
Wahrheit schon vom Gesetzgeber empfangen zu haben und von ihr nicht abweichen zu
dürfen, weil es gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG an den Willen des Gesetzgebers
gebunden sei. Ist eine ärgere Verkehrung des Prinzips der Gewaltenteilung und
des Rechtsstaats denkbar? Artikel 20 Absatz 3 GG und die Prärogative der Justiz
(Artikel 92, 97 GG) wurden von den Mannheimer Richtern mißachtet.
Der
Gesetzgeber gibt Gesetze, nicht „Wahrheiten“. Und er schafft nicht die Tatsachen
des Lebens, sondern knüpft nur die von ihm gewollten Rechtsfolgen daran. Er darf
sprechen: „Du sollst…; Du sollst nicht…“ .
Aber er darf nicht sagen: „Jahwe
ist unser Gott“ und nicht: „Das Deutsche Volk hat das Volk Jahwes umge-bracht.“
Auch wenn er spricht: „Die Erde ist eine Scheibe,“ und befiehlt, jene auf dem
Scheiterhaufen zu verbrennen, die widersprechen und sagen „Die Erde ist eine
Kugel“, ist er des Teufels und sollte zur Hölle fahren. Denn die europäische
Menschheit weiß seit mehr als 300 Jahren, daß solche Anmaßungen der Obrigkeit
teuflischem Willen entspringen und Menschen versklaven.
Es gehört zum
Kernbereich der unantastbaren Menschenwürde (Artikel 1 Abs. 1 GG), daß sich ein
jeder, der wegen einer Straftat angeklagt ist, mit der den Tatvorwurf
widerlegenden Wahrheit verteidigen darf. „Im Strafverfahren muß der Angeklagte
…. sich in jedem Stadium des Verfahrens verteidigen können. Das Straf-verfahren
darf nicht geheim sein.“ (Podlech in AK-GG, 2. Auflage, 1989, Artikel 1 Rnr.
42). Das Recht, sich verteidigen zu können, erfordert die Herstellung solcher
Bedingungen im Strafverfahren, die eine wirksame Ausübung dieses Rechtes
ermöglichen. Dazu gehört in erster Linie, daß das Gericht dem Angeklagten
aus-reichend Gelegenheit gibt, seine Verteidigungsargumente darzulegen. Das
Gericht muß diese anhören, d.h. verständig zur Kenntnis nehmen und in seine
Überlegungen einbeziehen.
Es ist alles zu unterlassen, was die
verstehende Aufnahme durch die Richter und die übrigen Verfahrensbetei- ligten
beeinträchtigen oder verhindern könnte. Der Anspruch auf rechtliches Gehör
(Artikel 103 Abs. 2 GG) hat seinen Standort letztlich in Artikel 1 Absatz 1 GG
(Dürig in Maunz-Dürig, Grundgesetz Artikel 1 Abs.1, Rnr. 36). Was für geistige
Wesen „das Natürlichste von der Welt“ ist (Meinerzhagen), kann das Gesetz, d.i.
der verlautbarte vernünftige Wille eines Volkes, nicht zu Unrecht machen. Ein
Gesetz, das solches dennoch versucht, erweist sich selbst als gesetztes Unrecht.
Das Recht, sich zu verteidigen, gehört zum Kernbereich der Personenwürde. Die
Ausübung eines Rechtes aber kann niemals ein Verbrechen sein! Spätestens seitdem
die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses für unantastbar
erklärt ist (Artikel 4 GG), ist niemand verpflichtet, an eine bestimmte Wahrheit
zu glauben. Jeglicher Zweifel ist erlaubt. Daß es den Juden nicht paßt, wenn ein
Deutscher den Holocaust bezweifelt, schmälert nicht den rechtlichen Schutz der
Persön-lichkeit. Auch der Glaube an den Holocaust darf nicht erzwungen werden.
Das Bekennen der Überzeugung (des Glaubens), daß es den Holocaust nicht gegeben
habe, ist unantastbar (Artikel 4 GG).
Die Richter haben folglich die
Möglichkeit zur Kenntnis zu nehmen, daß auch Richter am Holocaust zweifeln
dürfen. Wenn sie gleichwohl Menschen verurteilen, weil diese von ihrem Recht, an
allem zu zweifeln, Gebrauch gemacht haben, so beugen sie das Recht. Aber
ist ein Richter seinem Wesen nach noch ein Richter, der wegen
Leugnung des
Holocausts verurteilt, obwohl er selbst davon überzeugt ist, daß es diesen nicht
gegeben hat?
Sylvia Stolz ist in diesem Lande von Personen, die sich
„Richter“ nennen, für dreieinhalb Jahre ihrer Freiheit beraubt worden,
weil sie sich als Verteidigerin von Ernst Zündel nicht nur für berechtigt
sondern auch für verpflichtet hielt, für ihren wegen Leugnens des
Holocausts angeklagten Mandanten den Versuch zu unter-nehmen, mit den in der
Strafprozeßordnung dafür vorgesehenen Mitteln die „Richter“ am Holocaust
zweifeln zu machen und so einen Freispruch zu erkämpfen. Spätestens seit
dem Urteilsspruch gegen Sylvia Stolz vom 14. Januar 2008 - seit diesem Tage
sitzt sie in Untersuchungshaft - weiß jeder, der es wissen will, was in diesem
Lande los ist und wessen Wille hier geschieht. Seit diesem Tage spätestens
wissen die Holocaust- juristen, wem sie dienen und daß sie das Deutsche Volk an
einen satanischen Feind verraten.
Die Unantastbarkeit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses umschließt das Recht, Proselyten zu machen
(Preuß in AK-GG, 2. Aufl., Artikel 4 Abs. 1 Rnr. 19). In Holocaustprozessen
dürfen sich Verteidiger selbstverständlich daran geben, die Richter der
Holocaustreligion abwendig zu machen. Die mündliche Ver- handlung ist hier der
Ort und die Gelegenheit, alle - wirklich alle - Argumente anzuführen, die gegen
die Funda- mente der Holocaustkirche sprechen. Die öffentliche mündliche
Verhandlung in Holocaustprozessen ist die wesenhafte Plattform für
revisionistische Propaganda. Diese ist kein Mißbrauch des Rechts zu
Verteidigung, sondern die einzig wirksame Verteidigung selbst. Noch einmal
Ulrich Preuß a.a.O.: „Folgerichtig ist auch die kommunikative Einwirkung auf
andere zum Zwecke der religiösen oder weltanschaulichen Propaganda, der Werbung
für die eigene oder der Abwerbung von einer fremden religiösen oder
weltanschaulichen Über-zeugung Bestandteil dieser religiösen oder
weltanschaulichen Überzeugung.“ (unter Berufung auf BVerfGE 12, 14; 24, 236,
245) In
Mannheim aber dürfen Verteidiger in einem Mordprozeß ohne Leiche den
vermeintlich Ermordeten nicht als quicklebendigen Zeugen präsentieren. Vielmehr
werden sie vom Gerichte angehalten, dem Angeklagten beizubringen, daß dieser
Beweis unstatthaft ist und eine weitere Verurteilung wegen Mordes nach sich
zieht.
Dieser Ungeist soll jetzt auch beim Landgericht München Einzug
halten.
Merken denn die Rechtsgelehrten nicht, welches Kuckucksei sie mit
§ 130 Abs. 3 StGB-BRD ins Nest gelegt bekommen haben? Wer ein Verbot erläßt,
vermeintliche Tatsachen zu bezweifeln oder gar zu bestreiten, schafft die Justiz
ab und begeht das größte denkbare Unrecht: Das Wesen der Justiz ist die Suche
nach der Wahrheit. Am Anfang steht der Zweifel („in dubio pro reo“ - wer hat
diesen Satz nicht schon einmal gehört?).
Es gilt die
Unschuldsvermutung.
Das Verbot, eine verordnete Wahrheit zu bezweifeln
oder zu leugnen, enthält eine Endlosschleife: verteidigt sich der zur
Verantwortung gezogene Übertreter dieses Verbots mit dem unter Beweis gestellten
Argument, er habe nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit gesagt, so liegt
darin ein neuerlicher Verstoß gegen das Verbot. Läßt sich der Übertreter in
seinem Willen, die Wahrheit zu bezeugen, nicht brechen, verschwindet er
für immer in den Verließen der Inquisition. Das ist grausamer als der
Scheiterhaufen, der den Tod in kurzer Zeit herbeiführt. Der lebenslänglich
Weggeschlossene hat kein Leben mehr, das diesen Namen verdient. Unter
furchtbaren seelischen Martern stirbt er über Jahrzehnte seinem physischen Ende
entgegen, es sei denn, er gibt sich als geistiges Wesen auf und unterwirft sich
der Lüge. Letzteres ist das Angebot, welches die Juden uns machen. Darauf gibt
es für den Deutschen Menschen nur eine einzige Antwort: „Hebe Dich hinweg
Satan!“ (Mat 4,10)
Für die rechtliche Beurteilung des Holocaustmaulkorbs
ist nicht auf die Meinungsäußerungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG) abzuheben. Es
geht vielmehr um das Menschsein schlechthin (Artikel 1 Absatz 1 GG). Und wir
Deutschen sind nicht bereit, dieses den Juden zu opfern. Wenn sie dieses Opfer
von uns fordern, ist Krieg zwischen uns. Und den werden sie verlieren; denn der
Geist ist unsterblich. Die Stunde ist gekommen, da sich der Esau-Segen auswirkt:
„Auch Du, Esau, wirst ein Herr sein und das Joch Jakobs von dir reißen.“(1. Mose
27,40)
Die Mannheimer Holocaustjuristen gehen davon aus, daß wegen
Leugnens des Holocausts auch dann zu verurteilen ist, wenn der erkennende
Richter selbst überzeugt ist, daß es den Holocaust nicht gegeben hat.
Diese
Einstellung hat mit Recht nichts mehr zu tun. Mit ihr treten Recht und Wahrheit,
Urteil und Gerechtigkeit auseinander. Sie steht „in unerträglichem Maße zu dem
allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden in Widerspruch.“ Würde § 130 Abs. 3 StGB-BRD
diesen Befehl enthalten - wie die Mannheimer meinen - träte „an die Stelle des
gesetzlichen Unrechts das übergesetzliche Recht.“(Radbruch’sche Formel) Die
Rechtsidee ist unlös- bar an die Wahrheit gebunden. Recht und Wahrheit sind wie
die zwei Seiten einer Münze. Wer versucht, sie zu scheiden, will Barbarei, einen
Zustand der Unvernunft und der Gewalt.
Der Mensch ist, was er will. Wer
Barbarei will, ist selbst ein Barbar. Um die Barbaren zu bezwingen, ist jedes
Mittel recht, das vor der Vernunft besteht, das zu Wahrheit und Gerechtigkeit
nicht in Widerspruch steht. Nach dieser Maxime hat die Sylvia Stolz ihr
Handeln im Zündelprozeß ausgerichtet. Sie war dabei nicht der Illusion
verfallen, es könnte ihr gelingen, die finster zum Rechtsbruch entschlossenen
Juristen auf den Pfad der Tugend zurückführen zu können. Sie mußte sich damit
begnügen, die Schweigespirale um den Prozeß gegen Ernst Zündel und um die
Holocaust-Inquisition überhaupt zu durchbrechen, um die elementarsten
Voraussetzungen für ein Umdenken in der Öffentlichkeit zu schaffen. Das ist ihr
gelungen. Die von der Judenheit geknechtete, gequälte und erniedrigte Deutsche
Justiz wird jetzt selbst ihr Überlebensinteresse entdecken. Es wird sich
bestätigen, was Sylvia Stolz als Beleidigung der Mannheimer Holocaustjuristen
angekreidet wurde: „Nicht alle Juristen in den Diensten der OMF-BRD sind
Halunken!“
Sie haben die Wahl, auf welche Seite Sie treten
wollen.
Horst Mahler
München, den
12.01.2009