Am 10.05.2005 wurde auf Seite 14 in der F.A.Z. berichtet:



Versteinertes Besatzungsrecht

Deutschland ging bei Kriegsende nicht unter, doch die Nachkriegszeit dauert an

Von Reinhard Müller

Das Kriegsende bedeutete das Ende des nationalsozialistischen Regimes, aber nicht den Untergang des deutschen Staates. Die militärische Kapitulation der Wehrmacht änderte nichts am Fortbestand des Reiches. Zwar übernahmen die Alliierten bald die „oberste Gewalt".

Sie machten aber zugleich deutlich, daß sie keine Annexion des Landes beabsichtigten. Die deutsche Staatsgewalt war etwa durch die Verhaftung von Großadmiral Dönitz nur vorübergehend außer Kraft gesetzt. Auch das Potsdamer
Abkommen vom 2. August 1945 ging vom Fortbestand Deutschlands aus. Mit der Gründung von Bundesrepublik Deutschland und DDR 1949 wurden zwar deutsche (Teil-)Staaten gegründet, doch behielten die Siegermächte ihre Sonderrechte „in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes". Das wurde auch in den Ostverträgen anerkannt und durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Bis dahin war es auch weitgehend Konsens in allen Parteien, daß dieses fortbestehende, neu organisierte Deutschland nicht nur aus der Bundesrepublik und der DDR bestand. Nur zur vorläufigen Verwaltung waren nach dem Potsdamer Abkommen die Gebiete jenseits von Oder und Neiße an Polen
und an die Sowjetunion gefallen,  die bis dahin unbestritten zum deutschen Staatsgebiet gehörten. Die endgültige Festlegung der polnischen Westgrenze sollte demnach einer friedensvertraglichen Regelung vorbehalten bleiben.

Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag kam es 1990 dann zu einer „abschließenden" Regelung in bezug auf Deutschland als Ganzes. Obwohl das Besatzungsstatut seit 1955 nicht mehr gegolten hatte und beide deutsche Staaten 1973 Mitglied der Vereinten Nationen wurden, war die Wiedervereinigung nicht allein Sache der Deutschen. Bundesrepublik und DDR mußten mit den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich verhandeln, bis der Zwei-plus-vier-Vertrag unter Dach und Fach war, der die Vereinigung Deutschlands und den Verlust der Ostgebiete besiegelte, die Stärke der Streitkräfte auf höchstens 370 000 festlegte und den Verzicht auf atomare, biologische und chemische Waffen bekräftigte. Seitdem hat Deutschland „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten". Was heißt das? Daß das vereinte Deutschland wieder ein gleichberechtigtes Mitglied der Völkerfamilie ist? Zum einen existieren immer noch die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta. Man kann sie mit guten Gründen längst für obsolet halten, doch sind sie weiterhin Bestandteil der Charta. Zum anderen gibt es auch heute noch fortgeltendes Besatzungsrecht. Es handelt sich um Bestimmungen des Überleitungsvertrages aus dem Jahr 1953.

Dieser Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen wurde durch einen  otenwechsel der Bundesregierung mit den ehemaligen Westmächten suspendiert - allerdings nicht in vollem Umfang. In Kraft bleiben alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes" gegen das „deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind". Gegen diese Maßnahmen darf die Bundesrepublik Deutschland keine Einwendungen erheben. Ansprüche gegen Klagen und Klagen gegen Personen, die aufgrund solcher Maßnahmen Eigentum erworben haben, sowie Klagen gegen internationale Organisationen oder ausländische Regierungen „werden nicht zugelassen". Dieser Klageausschluß ist noch heute gültig - wie sich zuletzt am Bilderstreit mit dem Fürstentum Liechtenstein gezeigt hat. Dessen  angjähriges Staatsoberhaupt Hans-Adam II. wollte verhindern, daß sein in der Tschechoslowakei unter Benes enteignetes Vermögen als deutsches Auslandsvermögen behandelt wurde. Er scheiterte vor deutschen Gerichten bis hinauf zum  undesverfassungsgericht, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und schließlich vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Das hat seinen Grund letztlich im Überleitungsvertrag, dessen hier bedeutsame Bestimmungen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Jahr 1990 „im Interesse der Rechtssicherheit" weiter gelten müßten.

Früher dienten die Vorschriften dazu, Forderungen von Bürgern abzuwehren, deren konfisziertes Vermögen wieder auf dem deutschen Markt auftauchte. Diese Bestimmungen wurden durch die Regierungen sogar gleichsam auf die
neuen Bundesländer erstreckt. 

Der kürzlich verstorbene Völkerrechtler Dieter Blumenwitz sprach von „versteinertem Besatzungsrecht": In der Tat: Was einst nur bis zu einem Friedensvertrag gültig sein sollte, gilt nun räumlich erweitert und auf unbestimmte Zeit - ohne daß der deutsche Gesetzgeber daran mitgewirkt
hätte.