Am 10.05.2005 wurde auf Seite
14 in der F.A.Z. berichtet:
Versteinertes
Besatzungsrecht
Deutschland ging bei Kriegsende
nicht unter, doch die Nachkriegszeit dauert an
Von Reinhard Müller
Das Kriegsende bedeutete das Ende des
nationalsozialistischen Regimes, aber nicht den Untergang des deutschen Staates.
Die militärische Kapitulation der Wehrmacht änderte nichts am Fortbestand des
Reiches. Zwar übernahmen die Alliierten
bald die „oberste Gewalt".
Sie machten aber zugleich
deutlich, daß sie keine Annexion des Landes beabsichtigten. Die deutsche
Staatsgewalt war etwa durch die Verhaftung von Großadmiral Dönitz nur vorübergehend außer Kraft
gesetzt. Auch das Potsdamer
Abkommen vom 2. August 1945 ging vom Fortbestand
Deutschlands aus. Mit der Gründung von Bundesrepublik Deutschland und DDR 1949
wurden zwar deutsche (Teil-)Staaten gegründet, doch behielten die Siegermächte
ihre Sonderrechte „in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes". Das wurde
auch in den Ostverträgen anerkannt und durch das Bundesverfassungsgericht
bestätigt. Bis dahin war es auch weitgehend Konsens in allen Parteien, daß
dieses fortbestehende, neu organisierte Deutschland nicht nur aus der
Bundesrepublik und der DDR bestand. Nur zur vorläufigen Verwaltung waren nach dem Potsdamer Abkommen die Gebiete jenseits von Oder
und Neiße an Polen
und an die Sowjetunion gefallen, die bis dahin
unbestritten zum deutschen Staatsgebiet gehörten. Die endgültige Festlegung der
polnischen Westgrenze sollte demnach einer friedensvertraglichen Regelung
vorbehalten bleiben.
Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag kam es 1990 dann zu einer „abschließenden" Regelung in bezug auf Deutschland als Ganzes. Obwohl das Besatzungsstatut seit 1955 nicht mehr gegolten hatte und beide deutsche Staaten 1973 Mitglied der Vereinten Nationen wurden, war die Wiedervereinigung nicht allein Sache der Deutschen. Bundesrepublik und DDR mußten mit den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich verhandeln, bis der Zwei-plus-vier-Vertrag unter Dach und Fach war, der die Vereinigung Deutschlands und den Verlust der Ostgebiete besiegelte, die Stärke der Streitkräfte auf höchstens 370 000 festlegte und den Verzicht auf atomare, biologische und chemische Waffen bekräftigte. Seitdem hat Deutschland „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten". Was heißt das? Daß das vereinte Deutschland wieder ein gleichberechtigtes Mitglied der Völkerfamilie ist? Zum einen existieren immer noch die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta. Man kann sie mit guten Gründen längst für obsolet halten, doch sind sie weiterhin Bestandteil der Charta. Zum anderen gibt es auch heute noch fortgeltendes Besatzungsrecht. Es handelt sich um Bestimmungen des Überleitungsvertrages aus dem Jahr 1953.
Dieser Vertrag zur Regelung aus
Krieg und Besatzung entstandener Fragen wurde durch einen otenwechsel der
Bundesregierung mit den ehemaligen Westmächten suspendiert - allerdings nicht in
vollem Umfang. In Kraft bleiben alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation
oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes" gegen das „deutsche
Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind". Gegen diese
Maßnahmen darf die Bundesrepublik Deutschland keine Einwendungen erheben.
Ansprüche gegen Klagen und Klagen gegen Personen, die aufgrund solcher Maßnahmen
Eigentum erworben haben, sowie Klagen gegen internationale Organisationen oder
ausländische Regierungen „werden nicht zugelassen". Dieser Klageausschluß ist
noch heute gültig - wie sich zuletzt am Bilderstreit mit dem Fürstentum
Liechtenstein gezeigt hat. Dessen angjähriges Staatsoberhaupt Hans-Adam
II. wollte verhindern, daß sein in der Tschechoslowakei unter Benes enteignetes
Vermögen als deutsches Auslandsvermögen behandelt wurde. Er scheiterte vor
deutschen Gerichten bis hinauf zum undesverfassungsgericht, vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und schließlich vor dem
Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Das hat seinen Grund letztlich im
Überleitungsvertrag, dessen hier bedeutsame Bestimmungen nach Ansicht der
Bundesregierung aus dem Jahr 1990 „im Interesse der Rechtssicherheit" weiter
gelten müßten.
Früher dienten
die Vorschriften dazu, Forderungen von Bürgern abzuwehren, deren konfisziertes
Vermögen wieder auf dem deutschen Markt auftauchte. Diese Bestimmungen wurden durch die
Regierungen sogar gleichsam auf die
neuen
Bundesländer erstreckt.
Der kürzlich verstorbene Völkerrechtler Dieter Blumenwitz
sprach von „versteinertem Besatzungsrecht": In der Tat: Was einst nur bis zu
einem Friedensvertrag gültig sein sollte, gilt nun räumlich erweitert und auf
unbestimmte Zeit - ohne daß der deutsche Gesetzgeber daran mitgewirkt
hätte.