KOMMENTAR:

Die Ausrottung wehrloser, ungeschützter Zivilisten in GAZA hat Tradition. Der Bombenkrieg im WKII war ein offener Vernichtungsfeldzug, die staatlich angeordneten Greueltaten der sowjetischen Soldateska in Ostdeutschland, die Regierungspolitik der Vertreibung (etwa 20 Millionen Opfer, 3 – 6 Millionen satanisch Ermordeter) und der „Demontage“ und der Nachkriegsaushungerung (bis 1951, Millionen von Todesopfern) war die Einleitung dazu, Dresden, Hiroshima und Nagasaki bekannte Eckwerte dieser Verbrecherpolitik. Eines der besonders üblen Kapitel dieses geächteten Verhaltens war der Angriff auf die unverteidigten Städte Freudenstadt und Karlsruhe 1945 durch „westliche“ Truppen.

Aus der Reihe "Richtstellungen zur Zeitgeschichte Der Große Wendig” Buch 2, Seite 269 Herausgegeben 2007 von Grabert Verlag, 72006 Tübingen, Postfach 1629

Plünderung Freudenstadts und Karlsruhes 1945

Nach 1945 saßen die Siegermächte über die Deutschen zu Gericht und verurteilten viele deutsche Soldaten wegen angeblicher Kriegsverbrechen, vor allem, um von den eigenen Kriegsverbrechen abzulenken, die zudem sofort unter eine Amnestie fielen.

Ein Kriegsverbrechen besonders schändlicher Art, wie sich die deutschen Truppen in beiden Weltkriegen nicht ein einziges Mal zuschulden kommen ließen, stellte die tagelange Plünderung, und Brandschatzung der Lazarettstadt Freudenstadt im Schwarzwald durch französische Truppen im April 1945 dar(1).   Dieses Verbrechen blieb bis heute ungesühnt.  Insbesondere wurde kein Fall bekannt, daß von der französischen Truppenführung ernsthaft gegen die Ausschreitungen eingegriffen wurde(2).

Obwohl die Lazarettstadt Freudenstadt völlig von deutschen Truppen entblößt war und nicht verteidigt wurde – was der alliierten Aufklärung nicht entgangen sein konnte – sowie zur offenen Stadt erklärt war, begann am Montag, dem 16. April 1945, gegen 14 Uhr 30 von seiten der bis kurz vor die Stadt vorgerückten französischen Truppen eine Beschießung mit Spreng- und Brandgranaten.  Dazu kam am Spätnachmittag ein schwerer Bombenangriff.  Das Trommelfeuer auf die unverteidigte Stadt dauerte den Tag und die folgende Nacht über an, so daß der schmucke Schwarzwaldort größtenteils in Schutt und Asche sank.

 Nach dem Ende der Beschießungen drangen am 17. April ab 9 Uhr die farbigen Soldaten des 3. Marokkanischen Spahi-Regiments unter dem damaligen, Major (später General) Christian de Castries kampflos in die Stadt ein.  Ihnen und nachfolgenden französischen Einheiten wurde Freudenstadt von der französischen Führung für drei Tage und drei Nächte zur Plünderung freigegeben:  Noch am fünften Tag nach der Besetzung wurden Einwohner bei Tage auf den Straßen von französischen Soldaten ausgeraubt.  Planmäßig wurden in den Tagen nach dem Einmarsch von den Franzosen Brände gelegt, besonders an die Behördengebäude und Häuser früherer NSDAP-Mitglieder, nach rund acht Tagen auch noch am Rathaus.  Dabei wurde nicht nur das Löschen verboten, sondern deutsche Löschwillige wurde mit Waffenwalt an der Schadensbegrenzung gehindert.

Manche Freudenstädter, die das Bombardement in ihren Kellern überstanden hatten, wurden von plündernden Soldaten erschossen, viele Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt wie 1944 in Mittelitalien und in Rom. Insgesamt waren 70 Todesopfer zu beklagen.  Verantwortliche Ortskommandanten waren gleich nach der Besetzung Major Deleuze, vom folgenden Tag an für fast eine Woche Hauptmann de L‘Estrange und ab 23. April Major Campigneuilles, dessen Sicherheitsoffizier Guyot viele Grausamkeiten an deutschen Zivilisten auf dem Gewissen hat.

Weniger Tage später meldete der französische Heeresbericht, daß die Armee des General de Lattre de Tassigny, zu dem das Regiment de Castries gehörte, aus den Reihen französischer Offiziere Zweifel an dieser Darstellung aufkamen, erklärte der Stab von General de Lattre de Tassigny entschuldigend, daß vor dem französischen „Angriff“ auf Freudenstadt Angehörige eines deutschen Freikorps den vorrückenden Franzosen große Verluste beigebracht hätten und ein französischen Parlamentär von Deutschen erschossen worden sei.  Beides entsprach nachweislich nicht den Tatsachen.  Ehrlicher war wohl General de Lattre de Tassegny, als er erklärte: „die Zerstörung von Freudenstadt war nur unsere gerechte(!) Revanche für die elsässische Stadt Hagenau, die von deutschen Truppen dem Erdboden gleichgemacht wurde.“  Tatsache war jedoch, daß Hagenau im Verlauf schwerer Kämpfe vorher mehrfach den Besitzer gewechselt hatte und dabei von deutscher und alliierter Artillerie schwer zerschossen worden war, was somit mit dem unverteidigten und kampflos eingenommenen Freudenstadt gar nicht zu vergleichen war.  In seiner Erinnerungen(4) hat de Lattre de Tassigny „Kämpfe“ um Freudenstadt – wohl wegen dieser Peinlichkeiten – kaum erwähnt.

 

Die Freigabe Freudenstadt zur Plünderung war ein klarer Verstoß gegen bindende Vorschriften der Haager Landkriegsordnung http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung  .  Darin heißt es in Artikel 46: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“ und in Artikel 47: „Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt“.  Auch eine Rachehandlung wegen der angeblichen, vorher den Franzosen zugefügten Verluste oder wegen der Zerstörung Hagenaus ist dort untersagt.  In Artikel 50 wird ausgesagt: „Keine Strafe in Geld oder andere Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann“.  Nicht ein einziges Mal ist in beiden Weltkriegen von deutschen Kommandostellen irgend Ort zur Plünderung und zu Vergewaltigung freigegeben wordenwie offenbar für die farbige Franzosen als ‚Belohnung‘ Freudenstadt.

Nicht viel besser benahmen sich die einrückenden Franzosen 1945 in Karlsruhe, was in der Schrift „Karlsruhe 1945“(5) von Josef Werner mit Aussagen vieler Erlebniszeugen dargestellt wurde.  Darin heißt es über die Vorgänge nach dem April 1945 in der badischen Hauptstadt:  „Mit der Brandschatzung am Marktplatz hatte es eine besondere Bewandtnis.  Diese Häuser wurden offensichtlich angezündet, um von der ‚Eroberung‘ der ersten deutschen Großstadt durch die Franzosen in wirkungsvollen Bildern berichten zu können“(6)  Ein Augenzeuge berichtet: „Man hat hier eindeutig Brände nach Kampfhandlungen vortäuschen wollen. Auf den Panzern standen Kameraständer, von denen fotographiert und gefilmt wurde(7).  Ein anderer Augenzeuge sah, wie dann ‚französische Truppen formiert durch die Kaiserstraße zogen und in Höhe der in Brand gesetzten Gebäude gefilmt wurde(8)‘  Am 6. April wurde für den folgenden Tag eine Ausgangssperre in Karlsruhe verfügt und durch Anschläge bekanntgemacht.  Am Morgen des 7. April wurden mehrere Häuserblöcke in der Innenstadt am Markplatz, an der Kaiser- und Lammstraße, in Brand gesetzt – und dann kam General de Gaulle, der sich vor solcher Kulisse pressewirksam ablichten ließ „im Herzen der brennenden Stadt Karlsruhe“.  Er schrieb in seinen Memoiren(9), er habe am 7. April in ‚stolzer Genugtuung‘ den Rhein überschritten: „Danach stattete ich der furchtbar zerstörten badischen Hauptstadt einen Besuch ab“.  Daß ein Teil der Zerstörung nur ihm zu Ehren nach den Kämpfen vorgenommen worden war, verschwieg er.

Auch in Karlsruhe wurde tagelang geplündert und geschändet.  So berichtete der Augenzeuge Eduard Fink(10): „Jeder Vorübergehende wird – oft mit vorgehaltener Waffe – angehalten und körperlich durchsucht.  Uhren, Ringe, Wertsachen werden ihm rücksichtlos abgenommen.  Den Frauen werden außer Armbanduhren auch Broschen abgenommen.  Nachmittags spielt sich das gleiche Theater in den Wohnungen ab.  Auch alle Fahrräder, Radios, Fotoapparate und Waffen werden aufgestöbert und mitgenommen.  Fortwährend ziehen einzelne Truppen von Haus zu Haus“.  Dabei taten sich vor allen „Kolonialsoldaten aus Marokko, Algerien und Tunesien(11)“ hervor – wie nach 1918 wurden bewußt Farbige zur Demütigung der Deutschen und zur Schändung deutscher Frauen von Franzosen am Rhein eingesetzt.  Allein in der Landesfrauenklinik in Karlsruhe wurden 276 Schwangerschaftsunterbrechungen nach Vergewaltigungen vor allem im April und Mai 1945 vorgenommen(12).

Wäre nur einmal solch eine Plünderung einer Stadt von deutschen Soldaten im Zweiten Weltkrieg verübt worden, so würde die Welt noch heute davon widerhallen.  Aber von den alliierten Kriegsverbrechen weiß kaum noch jemand etwas, sie stehen in keinem deutschen Schulbuch, wo angebliche deutsche Verbrechen breitgetreten werden, und wurden nie gerichtlich verfolgt.  Auch eine offizielle Entschuldigung erfolgte von der verursachenden „Kulturnation“ nicht.

Anmerkungen:

 

1   Hans Rommel, „Vor Zehn Jahren, 16/17 April 1945.  Wie es zur Zerstörung von Freudenstadt gekommen ist“, Oskar Kaupert, Freudenstadt 1955; kürzere Bericht in: Deutsche Wochenschrift, 20 November 1975., Lesebrief von Josef W. Neidlinger, Frankfurt, in Nassauische Landeszeitung, 20 Februar 1982.  Anzeiger der Notverwaltung des Deutschen Ostens Nr 2, März/April 1982, 11 Jg

2   Rommel, ebenda S 31

3   Zitiert in E.L.S.A. aaO, Anmerkung 1

4   Jean de Lattre de Tassigbny, „Histoire de la lére Armée française”, Paris 1949, S 520 f

5   Josef Werner, ”Karlsruhe 1945, Unter Hakenkreuz, Trikolore und Sternenbanner“, G. Braun, Karlsruhe 1985, (2) 1986

6   Ebenda, S 104

7   Ebenda

8   Ebenda

9   Ebenda S 105

10  Ebenda

11  Ebenda

12  Ebenda S 114